Verhinderungspflege

Verhinderungspflege beantragen & rückwirkend Geld sichern

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Wir unterstützen Sie dabei, deinen Anspruch einfach, sicher und komplett digital geltend zu machen.

Eine Betreuerin unterstützt eine ältere Frau am Tisch beim Durchsehen von Unterlagen in einer hellen Wohnung.

Verhinderungspflege einfach erklärt

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, die zuhause versorgt werden. Wenn die übliche Pflegeperson zeitweise verhindert ist, kann eine andere Person die Betreuung übernehmen. Die Kosten dafür können von der Pflegekasse übernommen werden.

Je nach individueller Situation kann dafür ein erheblicher Betrag pro Jahr zur Verfügung stehen. Viele Ansprüche werden nicht genutzt, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie hoch kann der Anspruch sein?

Im Rahmen der Verhinderungspflege können je nach persönlicher Situation und verfügbarer Budgetnutzung mehrere tausend Euro pro Jahr erstattet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch rückwirkende Ansprüche möglich.

Wichtig:
Die genaue Höhe hängt davon ab, welche Leistungen bereits genutzt wurden und welcher Pflegegrad vorliegt. Wir prüfen Ihren Fall individuell und zeigen Ihnen, was realistisch möglich ist.

Zusätzlicher Hinweis:
Für die Verhinderungspflege und weitere kombinierbare Leistungen gelten gesetzliche Rahmenbedingungen. Die genaue Erstattungssumme prüfen wir individuell für Sie.

Beispielhafte Leistungen nach Pflegegrad

Pflegegrad Pflegegeld Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Aufstockung Gemeinsamer Jahresbetrag
Pflegegrad 2 332 € 1.612 € 1.612 € 315 € 3.539 €
Pflegegrad 3 573 € 1.612 € 1.612 € 315 € 3.539 €
Pflegegrad 4 765 € 1.612 € 1.612 € 315 € 3.539 €
Pflegegrad 5 947 € 1.612 € 1.612 € 315 € 3.539 €
Pflegegrad 2
Pflegegeld332 €
Kurzzeitpflege1.612 €
Verhinderungspflege1.612 €
Aufstockung315 €
Gemeinsamer Jahresbetrag3.539 €
Pflegegrad 3
Pflegegeld573 €
Kurzzeitpflege1.612 €
Verhinderungspflege1.612 €
Aufstockung315 €
Gemeinsamer Jahresbetrag3.539 €
Pflegegrad 4
Pflegegeld765 €
Kurzzeitpflege1.612 €
Verhinderungspflege1.612 €
Aufstockung315 €
Gemeinsamer Jahresbetrag3.539 €
Pflegegrad 5
Pflegegeld947 €
Kurzzeitpflege1.612 €
Verhinderungspflege1.612 €
Aufstockung315 €
Gemeinsamer Jahresbetrag3.539 €

Wer kann Verhinderungspflege beantragen?

Anspruch besteht in der Regel, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

Unsere Erfahrung auf einen Blick

Anträge gestellt
0 +
Erfolgsquote
0 %
Ø Auszahlungsdauer
0 Tage

So läuft die Beantragung ab

In wenigen Schritten zu Ihrem Geld:

1

Online Angaben machen

Sie beantworten online einige kurze Fragen. Das dauert nur wenige Minuten.

2

Anspruch prüfen lassen

Wir sehen uns Ihren Fall an und prüfen, welche Möglichkeiten bestehen.

3

Antrag vorbereiten

Wir unterstützen bei der korrekten Zusammenstellung und Einreichung der Unterlagen.

4

Rückfragen begleiten

Wenn die Pflegekasse noch Informationen benötigt, helfen wir bei der weiteren Kommunikation.

5

Auszahlung erhalten

Nach erfolgreicher Bewilligung erhalten Sie die Erstattung. Erst danach fällt unsere Vergütung an.

Ihre Vorteile bei uns

Wir machen Verhinderungspflege verständlich, unkompliziert und leicht zugänglich. Persönlich begleitet, digital unterstützt und ohne unnötigen Aufwand.

Bis zu 3.539 € nutzen

Wir holen für Sie immer das Maximum raus.

Einfach digital abwickeln

Bei uns sind keine Präsenztermine notwendig aber möglich.

Keine unnötige Vorleistung

Wir setzen auf klare Abläufe und faire Prozesse.

Schnelle Unterstützung

Wir bearbeiten Anfragen schnell und effizient.

Persönliche Begleitung

Bei stehen Ihnen persönlich zur Seite. 

Hohe Erfolgsquote (98%)

98% aller Anträge bei uns werden genehmigt.

Kostenübersicht

Sie behalten jederzeit den Überblick. Unsere Vergütung fällt nur an, wenn die Leistung erfolgreich umgesetzt wurde.

Maximale Leistung

Genehmigte Summe

3.539 €

Unsere Gebühr (10%)

353,90 €

Ihr Anspruch

3.185,10 €

Teilanspruch

Genehmigte Summe

1.200,00 €

Unsere Gebühr (10%)

120,00 €

Ihr Anspruch

1.080,00 €

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen rund um die Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse. Sie kann genutzt werden, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Verpflichtungen. In dieser Zeit kann eine Ersatzbetreuung organisiert und über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Verhinderungspflege kommt für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 infrage. Zusätzlich muss die häusliche Pflege in der Regel bereits seit mindestens 6 Monaten bestehen. Gerne prüfen wir gemeinsam, ob die Voraussetzungen in Deinem Fall erfüllt sind.

Die Höhe hängt von der persönlichen Situation und den genutzten Leistungen ab. Unter bestimmten Voraussetzungen können dafür bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung stehen. Wir zeigen Dir transparent, welche Möglichkeiten in Deinem Fall bestehen.

Unsere Konditionen erklären wir Dir von Anfang an klar und verständlich. Du weißt also jederzeit, welche Kosten entstehen und wie die Abwicklung erfolgt. Es gibt keine versteckten Gebühren.

In vielen Fällen ist das möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Nachweise vorliegen. Ob und für welchen Zeitraum das infrage kommt, schauen wir uns gemeinsam mit Dir an.

Zuerst klären wir gemeinsam Deine Ausgangssituation. Danach unterstützen wir Dich bei den notwendigen Schritten und zeigen Dir, welche Unterlagen benötigt werden. So wird der Prozess möglichst einfach und verständlich.

Die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Pflegekasse und den eingereichten Unterlagen ab. Manche Anträge werden schneller bearbeitet, andere brauchen etwas länger. Wir achten darauf, dass alles vollständig vorbereitet ist, damit es keine unnötigen Verzögerungen gibt.

Nein, wir unterstützen Dich dabei, den Aufwand so gering wie möglich zu halten. Wir erklären Dir verständlich, was benötigt wird, und begleiten Dich durch den gesamten Ablauf.

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Nehmen Sie gerne kontakt mit uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.